Aufnahmeverfahren GAB KV
Voraussetzungen
- besondere künstlerische Eignung
- körperliche Voraussetzungen
- Ärztliche Unbedenklichkeitserklärung
- Abschluss der Grundschule (Sekundarstufe 1), Mindestalter 15 Jahre (in Ausnahmefällen ist auch ein Einstieg unter 15 Jahre möglich)
- Erfüllung der Aufnahmebedingungen KV-Ausbildung an der SAZ
Zulassung
Um an der Grundausbildung Bühnentanz zur parallelen Ausbildung KV EFZ aufgenommen zu werden, muss man sich zuerst bewerben und ein bestimmtes Zulassungsverfahren durchlaufen.
Das Zulassungsverfahren besteht aus
- der Anmeldung zur Audition
- der Audition
- einer Probezeit
- einem individuellen Gespräch
Die Aufnahmeprüfung (Audition) besteht aus
- einer Prüfung in Ballett, Zeitgenössisch, Improvisation und Urbanem Tanz
- einem selbst kreierten Solo (max. 2 Minuten)
- einer Prüfung der körperlichen Eignung
- einem persönlichen Gespräch
Das Ergebnis der Audition wird innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahmeprüfung schriftlich mitgeteilt.
Probezeit
Die Probezeit dauert 7 Wochen und endet mit den Examen in den Fächern Ballett, Modern, Jazz und Urban. Das Ergebnis der Probezeit wird dem Bewerber mündlich im Rahmen eines individuellen Gesprächs mitgeteilt.
Anmeldung Audition
Die Grundausbildung Bühnentanz hält mehrmals im Jahr Auditionen ab.
Audition Daten 2023:
- 01.04.2023
- 13.05.2023
- 10.06.2023
Privatauditionen sind in Ausnahmefällen möglich.
Schnuppern
Persönliche Beratungsgespräche und Schnuppertage können nach Absprache jederzeit vereinbart werden.