Ausbildung mit KV Abschluss

Aufnahmeverfahren GAB KV

Voraussetzungen

  • besondere künstlerische Eignung
  • körperliche Voraussetzungen
  • Ärztliche Unbedenklichkeitserklärung
  • Abschluss der Grundschule (Sekundarstufe 1), Mindestalter 15 Jahre (in Ausnahmefällen ist auch ein Einstieg unter 15 Jahre möglich)
  • Erfüllung der Aufnahmebedingungen KV-Ausbildung an der SAZ

 

Zulassung

Um an der Grundausbildung Bühnentanz zur parallelen Ausbildung KV EFZ aufgenommen zu werden, muss man sich zuerst bewerben und ein bestimmtes Zulassungsverfahren durchlaufen. 

Das Zulassungsverfahren besteht aus

  • der Anmeldung zur Audition
  • der Audition
  • einer Probezeit
  • einem individuellen Gespräch

Die Aufnahmeprüfung (Audition) besteht aus

  • einer Prüfung in Ballett, Zeitgenössisch, Improvisation und Urbanem Tanz
  • einem selbst kreierten Solo (max. 2 Minuten)
  • einer Prüfung der körperlichen Eignung
  • einem persönlichen Gespräch

Das Ergebnis der Audition wird innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahmeprüfung schriftlich mitgeteilt.

Probezeit

Die Probezeit dauert 7 Wochen und endet mit den Examen in den Fächern Ballett, Modern, Jazz und Urban. Das Ergebnis der Probezeit wird dem Bewerber mündlich im Rahmen eines individuellen Gesprächs mitgeteilt.

 

Anmeldung Audition

Die Grundausbildung Bühnentanz hält mehrmals im Jahr Auditionen ab.

Audition Daten 2023:

  • 01.04.2023
  • 13.05.2023
  • 10.06.2023

Privatauditionen sind in Ausnahmefällen möglich.

Schnuppern

Persönliche Beratungsgespräche und Schnuppertage können nach Absprache jederzeit vereinbart werden.